Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. GELTUNGSBEREICH, GELTUNGSDAUER

  1. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Jenpix GmbH (nachfolgend jeweils: „Jenpix “) und dem Vertragspartner (nachfolgend: „Auftraggeber“ / „Kunde“) über Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung, Erstellung von Inhalten, Online-Marketing-Maßnahmen und Beratung gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist Unternehmern gemäß § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorbehalten. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir schriftlich deren Geltung zustimmen.
  3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Sie gelten auch bei mündlicher oder fernmündlicher Auftragserteilung.
  4. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Diese bedürfen, vorbehaltlich des Gegenbeweises, einer schriftlichen Bestätigung durch Jenpix.

§ 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Jenpix ist nur an ein in Textform und ohne Vorbehalte erstelltes Angebot gebunden. Der Kunde kann das Angebot nur innerhalb von 45 Tagen ab Angebotsdatum annehmen. Danach verfällt dieses und es muss ein neues Angebot eingeholt werden.
  2. Der Vertrag über die Leistungen von Jenpix kommt nur nach schriftlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Eine nochmalige Auftragsbestätigung durch Jenpix ist dann nicht erforderlich. § 151 BGB ist nicht anwendbar.
  3. Die Angestellten von Jenpix sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
  4. Soweit nicht anderweitig verabredet schuldet Jenpix über die Ausführung der verabredeten Leistungen hinaus keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht konkrete Auswirkungen oder Erfolge unternommener Maßnahmen. Die Leistungen werden daher im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht.

§ 3. NUTZUNG ALS REFERENZ

  1. Der Auftraggeber erlaubt Jenpix, sein Firmenlogo und seine Firmenbezeichnung auf unseren Webinhalten (z.B. Webseite sowie Social Media Seiten) sowie unseren Druckerzeugnissen für Werbezwecke als Referenzen zu nutzen.
  2. Darüber hinaus dürfen wir die von Jenpix erbrachten Dienstleistungen – anonymisiert – für Werbezwecke nutzen, beispielsweise in Arbeitsproben, Case Studies oder Infografiken.
  3. Sollte der Auftraggeber mit der Nutzung des Firmennamens, Logos oder der Nennung und Verwendung der erbrachten Dienstleistungen in der obengenannten Weise nicht einverstanden sein, bedarf es eines schriftlichen Widerspruchs.

§ 4. ÜBERLASSENE UNTERLAGEN

  1. An allen von uns im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Konzepte, Muster etc., behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Kunde das Angebot nicht innerhalb der in § 2 Abs. 1 genannten Frist annimmt, sind diese Unterlagen und sämtliche Kopien unaufgefordert und unverzüglich zu löschen oder zu vernichten.
  2. Sofern der Vertrag zwischen Jenpix und dem Kunden nicht zu Stande kommt, verbleiben alle Urheberrechte und das Eigentum an allen bereits erbrachten Leistungen (z.B. Konzepte, Expertisen, Probetexte, Handlungsempfehlungen) bei Jenpix und dürfen vom Kunden nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung verwendet werden.

§ 5. LEISTUNGEN, LIEFERUMFANG, LIEFERTERMINE

  1. Die Bearbeitungsdauer vereinbart Jenpix individuell mit dem Kunden.
  2. Zur Erfüllung des Vertrages sind benötigte Informationen und Daten (z.B. Zugangsdaten, Bilder, Dokumente und sonstige relevante Inhalte) unmittelbar nach Vertragsabschluss von dem Auftraggeber an Jenpix zu übermitteln. Im Falle einer späteren Übermittlung verschiebt sich ein etwa vereinbarter Liefertermin um eine angemessene Zeitspanne, die mindestens der Dauer der Verzögerung entspricht.
  3. Notwendige Abstimmungen sowie Feedback auf erbrachte Leistungen oder Zwischenergebnisse hat der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist zu leisten, spätestens aber binnen 10 Tagen ab Mitteilung. Erbringt der Kunde eine erforderliche Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so hat er die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, Mehrkosten) zu tragen.
  4. Unterlässt der Kunde eine zur Auftragsausführung erforderliche Mitwirkung, so ist Jenpix nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach den im Angebot erstellten Vergütungssätzen abzurechnen.
  5. Der Lieferumfang ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, solange sie als solche nicht ausdrücklich von Jenpix schriftlich bestätigt wurden. Jenpix ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben. Erfüllungsort ist Jena.
  6. Verzögern oder erschweren von Jenpix nicht zu beeinflussende Einwirkungen wie etwa technische Notwendigkeiten oder höhere Gewalt die Erbringung der Leistungen in nicht nur unerhebliche Weise, so kann Jenpix eine angemessene Abänderung der Leistungen oder des Ablaufplans verlangen. Sofern mit dem Auftraggeber ein Ablaufplan für die Leistungen von Jenpix mit Zwischenfristen erstellt ist, so darf Jenpix eine angemessene Verlängerung verlangen.
  7. Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs auf Wunsch des Auftraggebers sowie bei nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers darf Jenpix eine entsprechende Anpassung des vereinbarten Zeitplans sowie die Übernahme entstehender Mehrkosten verlangen. Mehraufwand und zusätzliche Leistungen müssen von Jenpix nicht erbracht werden, solange keine Zusage zur Übernahme entstehender Mehrkosten erfolgt.
  8. Bei verspäteter Leistung durch Jenpix muss der Auftraggeber Jenpix vor Ausübung weiterer Rechte eine angemessene Nachfrist setzen.

§ 6. ZAHLUNG UND VERGÜTUNG

  1. Die Vergütung von Jenpix erfolgt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien nach Zeitaufwand und Leistungen. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sowie auch für etwaige vom Kunden verlangte Mehrleistungen sind die jeweils im Angebot verabredeten Stunden- oder Tagessätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Sofern die Parteien keine besondere Vereinbarung getroffen haben, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Die Rechnung ist unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig.
  3. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen Bestellungen oder Vertragsverhältnissen, länger als eine Woche in Verzug, ist Jenpix berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen nicht auszuführen.
  4. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7. KÜNDIGUNG & FRISTEN

  1. Soweit nicht anders vereinbart hat der Vertrag mit uns eine unbefristete Laufzeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Ist Jenpix vertraglich für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten zur Leistungserbringung verpflichtet, so sind wir zur vorzeitigen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn uns ein Festhalten am Vertrag zu gleichen Bedingungen nach Maßgabe des nachfolgenden Satzes wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich – jeweils gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses – der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 5 % erhöht hat. Die Ausübung des Kündigungsrechts setzt voraus, dass Jenpix zuvor auf dessen Vorliegen hingewiesen hat, dass dessen Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt gegeben waren und dass mit dem Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Hinweises eine einvernehmliche Verständigung auf einen angemessenen neuen Preis für die Erbringung der künftigen Leistungen von Jenpix erzielt werden konnte. Der neu zu vereinbarende Preis soll sich gegenüber dem alten Preis jedenfalls entsprechend der zur Kündigung berechtigenden prozentualen Preissteigerung erhöhen. Eine Kündigung nach diesem Absatz kann mit einer Frist von vier Wochen erklärt werden, frühestens zum Ablauf von fünf Monaten ab Vertragsschluss. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn sich nach einer einvernehmlichen Verständigung auf einen neuen Preis erneut Umstände ergeben, aufgrund derer ein Festhalten am Vertrag für Jenpix wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Eine Kündigung bedarf der Textform (insbesondere E-Mail oder Brief).

§ 8. EIGENTUM/URHEBERRECHT

  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen/Arbeiten erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Urheberrecht und etwaige sonstige Rechte an einigen Leistungen als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind.
  2. Jenpix überträgt alle bestehenden und künftigen übertragungsfähigen Rechte und Ansprüche an seinen vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber. Wenn und soweit Rechte an den Arbeitsergebnissen selbst nicht übertragbar sind (insbesondere im Fall von Urheberrechten), räumt Jenpix dem Auftraggeber für die Dauer des Bestehens etwaiger Schutzrechte unwiderruflich und ohne jede örtliche und sachliche Beschränkung das ausschließliche Recht ein, das Werk ohne jegliche Einschränkungen für alle bekannten Nutzungsarten im Sinne der §§ 15 ff., 31 ff. Urheberrechtsgesetz zu nutzen und zu verwerten.
  3. Das eingeräumte Nutzungsrecht sowie die von uns erstellten Leistungen dürfen ohne Zustimmung von Jenpix nicht an Dritte weiter übertragen oder diesen zugänglich gemacht werden. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht mehrfach genutzt oder dupliziert werden.
  4. Bei der Bereitstellung von Stock-Fotos durch Jenpix an den Kunden oder Dritte ist zu beachten, dass die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters auch vom Kunden oder von dem Dritten zu berücksichtigen und einzuhalten sind. Weiter ist vom Auftraggeber zu beachten, dass die bereitgestellten Inhalte an das jeweilige Projekt gebunden sind.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass Jenpix an von ihm zur Nutzung überlassenen Materialien die für die Auftragserfüllung erforderlichen Rechte erhält, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für den Inhalt übertragener Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Somit hat der Kunde sicherzustellen, dass die vertragsgemäße Nutzung der übertragenen Bilder und Texte durch Jenpix nicht Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Jenpix von hierzu erhobenen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die diese wegen der Ausführung eines Kundenauftrages gegen Jenpix geltend machen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Jenpix auf Urheberrechtsverletzungen oder sonstige rechtliche Zulässigkeiten zu prüfen. Jenpix selbst führt keine Prüfung von Inhalten, Slogans, Bildern oder sonstigen Leistungen auf Verletzung des Urheber-, Wettbewerbsrechts oder sonstigen Rechten durch. Jenpix wird den Kunden vorab über alle von ihr beabsichtigten Maßnahmen informieren und den Kunden auf etwaige ihr hierzu bekannte rechtliche Risiken hinweisen. Jenpix übernimmt – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausdrücklich keine Haftung für mögliche Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn diese durch Jenpix verursacht wurden.
  7. Alle von Jenpix erstellten Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung erstellt wurden, verbleiben im Eigentum von Jenpix und können vom Kunden nicht herausgefordert werden. Jenpix schuldet nur die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte.

§ 9. DATENSCHUTZ

  1. Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Abs. 7, Art. 24 DSGVO ist, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, der Kunde. Jenpix führt ihre Leistungen als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO aus. Jenpix wird den Kunden vorab über alle von ihr beabsichtigten Maßnahmen informieren und den Kunden auf etwaige ihr hierzu bekannte datenschutzrechtliche Risiken hinweisen. Die datenschutzrechtliche Bewertung von Maßnahmen, die durch Jenpix empfohlen oder ausgeführt werden, obliegt allein dem Kunden. Jenpix haftet – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – nicht für Ansprüche, die dem Kunden im Zusammenhang mit von Jenpix ausgeführten Leistungen wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen auferlegt oder gegenüber dem Kunden erhoben werden.

§ 10. ÄNDERUNGEN

  1. Der Kunde darf innerhalb von zwei Wochen ab der ihm mitgeteilten Fertigstellung unserer Leistungen Änderungen fordern. Den betreffenden Teil der Leistung muss er hierfür so genau wie möglich bezeichnen. Dies muss schriftlich erfolgen.
  2. Ein etwaiger Mehraufwand wegen vom Kunden später noch verlangter zusätzlicher Änderungen ist nach Maßgabe von § 5 Abs. 7 zu vergüten; ausgenommen ist die Berichtigung von Fehlern.

§ 11. HAFTUNG

  1. Soweit im Rahmen der Vertragsausführung Arbeiten, Installationen oder sonstige Leistungen an der Software oder sonstigen Peripherie-Geräten des Kunden vorgenommen werden, verpflichtet sich der Kunde, seine Datenbestände zuvor ausreichend gegen Datenverlust zu versichern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung eine Datensicherung durch uns nicht erfolgt.
  2. Die Erfüllung des Vertrags ist nicht an einen Erfolg (z.B. bestimmte Platzierung bei Google für ein Keyword, o.ä.) gebunden. Jenpix erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und auf Basis der ihr zugänglichen Informationen, gibt aber keine Erfolgsgarantie. Sofern Jenpix wegen etwaiger Sachmängel auf Gewährleistung haften sollte, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; für etwaige Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Jenpix oder seiner Erfüllungsgehilfen gelten indes die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Jenpix haftet in keinem Fall für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte oder Leistungen. Außerdem haftet Jenpix auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.
  4. Jenpix haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistungserbringung, die Freiheit der Leistungen von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit der Leistungen mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Leistungen ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  5. Soweit Jenpix nach dem vorstehenden Absatz 4 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden beschränkt, die Jenpix bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von mangelhaften Leistungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung unserer Leistung typischerweise zu erwarten sind. Außerdem haftet Jenpix bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des Doppelten der vertraglich verabredeten Nettovergütung für den zu erfüllenden Auftrag.
  6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Jenpix.
  7. Die Einschränkungen dieses § 11 gelten nicht für die Haftung von Jenpix für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Körpers und der Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.

§ 12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Jena, sofern der Kunde Kaufmann ist oder wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Wegen einer besseren Lesbarkeit sowie einer Übereinstimmung mit gesetzlichen Formulierungen und Vorgaben wurde das generische Maskulinum verwendet. Mit den vorangegangenen Ausführungen sind aber alle Geschlechter (m/w/d) gemeint.