Pressemitteilung

Jena, 10.09.2026

Green Claims: Ab 27. September drohen Risiken für Unternehmen

Strengere Regeln für Umweltwerbung gelten ab Ende September branchenübergreifend. Unternehmen sollten bestehende Websites und Onlineshops noch vor dem Stichtag auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen.

„Umweltfreundlich“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“: Solche Aussagen finden sich heute in der Kommunikation unterschiedlichster Unternehmen, weit über klassische Öko-Marken hinaus. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür strengere Vorgaben. Dann sind die neuen Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit denen Deutschland die europäische EmpCo-Richtlinie umsetzt, anzuwenden. Wer ab diesem Zeitpunkt mit unzulässigen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt, riskiert empfindliche finanzielle Folgen – von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen bis hin zu hohen Bußgeldern. Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende Inhalte sollten nicht erst nach dem Stichtag geprüft werden. Notwendige Anpassungen müssen rechtzeitig identifiziert und möglichst vor dem 27. September umgesetzt sein.

Die neuen Vorschriften betreffen unter anderem allgemeine Umweltaussagen, wenn die dafür erforderliche Grundlage fehlt. Auch Aussagen über ein Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit können problematisch sein, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen Teilaspekt beziehen. Hinzu kommen strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel. Ebenfalls ausdrücklich erfasst werden bestimmte Aussagen, die einem Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltwirkung zuschreiben.
 

Nicht nur „grüne“ Marken sollten ihre Websites prüfen

Für Unternehmen entsteht damit vor allem eine praktische Herausforderung: Umweltbezogene Aussagen befinden sich häufig nicht nur auf zentralen Nachhaltigkeitsseiten, sondern verteilt auf Produktseiten, Kategorieseiten oder weiteren Bereichen eines Webauftritts. „Überraschend viele Unternehmen werben heute in irgendeiner Form mit Nachhaltigkeit, unabhängig davon, ob sie sich selbst als ökologische Marke verstehen“, sagt Gundel Woite, Geschäftsführerin der Jenpix GmbH. „Das Thema betrifft deshalb längst nicht nur Firmen, die grüne oder ökologische Produkte verkaufen. Websites und Shops sind zudem häufig über Jahre gewachsen. Jetzt gilt es, die vorhandenen Aussagen zu finden und zu prüfen, bevor die neuen Vorgaben ab dem 27. September angewendet werden.“ Denn es drohen wettbewerbsrechtliche Folgen.  Dazu zählen insbesondere Unterlassungsansprüche und Abmahnungen, aber auch erhebliche Bußgelder. Verstöße gegen die neuen Vorgaben sind damit nicht nur ein kommunikatives, sondern vor allem auch ein wirtschaftliches Risiko für Unternehmen. Umso wichtiger ist es, kritische Aussagen frühzeitig zu erkennen und vor dem 27. September anzupassen.
 

Jenpix entwickelt eigenen Checker für Websites und Shops

Um die Prüfung umfangreicher Webauftritte zu ermöglichen, hat Jenpix einen eigenen Website-Checker für umweltbezogene Aussagen entwickelt. Das Tool durchsucht Websites und Onlineshops nach Formulierungen, die nach den neuen Vorgaben ein Abmahnrisiko darstellen. Nach der Bestandsaufnahme identifiziert die Agentur den Handlungsbedarf, entwickelt Empfehlungen für die Optimierung und kann die Änderungen anschließend direkt auf Websites und in Onlineshops umsetzen. Jenpix setzt diesen Prozess bereits für ein internes Projekt sowie für zwei Agenturkunden aus dem Bereich ökologisches Bauen und Wohnen ein.

Die Entwicklung des Checkers knüpft an die Ausrichtung der Agentur an: Jenpix ist seit mehr als 15 Jahren im Online-Marketing tätig und arbeitet seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Unternehmen und Marken aus dem ökologischen und nachhaltigen Umfeld. „Wer mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteilen wirbt, muss diese weiterhin verständlich kommunizieren können. Gleichzeitig kommt es künftig noch stärker darauf an, präzise zu formulieren und Aussagen sauber einzuordnen“, betont Gundel Woite. „Genau an dieser Schnittstelle aus Umweltkommunikation, Online-Marketing und technischer Umsetzung unterstützen wir unsere Kunden.“

 

Handlungsbedarf besteht schon jetzt

Wie einzelne Grenzfälle künftig bewertet werden, wird sich mit der Anwendung der neuen Vorschriften und der weiteren Rechtsprechung konkretisieren. Die Unterstützung durch Jenpix ersetzt deshalb keine rechtliche Einzelfallberatung. Klar ist jedoch der Stichtag: Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026. Wer Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen weiterhin online verwendet, sollte seinen Webauftritt deshalb jetzt prüfen und erforderliche Änderungen vor dem Stichtag umsetzen. Jenpix unterstützt Unternehmen dabei.